Glückstädter Pflegedienst OHG

Leistungen / Kosten / Pflegegrade

Diese Leistungen können Sie erhalten, sofern ein entsprechender Pflegegrad vorliegt:

1.) Kostenfreie Pflegeberatung Zuhause

Der Glückstädter Pflegedienst, kommt zu Ihnen nach Hause und berät Sie und Ihre Angehörigen ganz individuell bei Ihnen vor Ort. Sie erhalten wertvolle Tipps, wie Sie selbst und Ihre Angehörigen ihre Versorgung mit einfachen Maßnahmen verbessern können. Diese Kosten für Beratungsleistungen werden vollständig von Ihrer gesetzlichen Pflegekasse übernommen. Die Abrechnung übernehmen wir. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.

2.) Entlastungsleistungen: 125 € monatlich

Wenn Ihnen eine/r unserer Mitarbeitenden z.B.

  • aus der Zeitung vorliest
  • Sie bei einem Spaziergang begleitet
  • Ihnen bei der Körperpflege oder
  • beim Putzen und Waschen helfen soll,

dann besteht die Möglichkeit, sich einen Teil der Kosten von der Pflegeversicherung erstatten zu lassen – und zwar bis zu 125 € monatlich.

Bitte beachten: Wurden die Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres nicht vollständig ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.

Wichtiger Hinweis: Eine Auszahlung des Anspruchs ist nicht möglich, wenn keine entsprechenden Kosten für die Beauftragung eines Pflegedienstes entstanden sind!

3.) Wohngruppenzuschlag: 214€ monatlich

Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen (s.g. “ Senioren- Wohngemeinschaften“) leben, haben einen Anspruch auf 214€ monatlich pro anspruchsberechtigtem Mitglied der Wohngemeinschaft.

Voraussetzung hierfür ist:

  • Es muss eine Wohngemeinschaft im Sinne des Gesetzes sein
  • Außer dem Antragsteller müssen mindestens zwei und höchstens elf weitere Personen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung zusammenleben.
  • Sowohl beim Antragsteller, als auch bei mindestens zwei anderen Mitgliedern der ambulant betreuten Wohngemeinschaft muss ein Pflegegrad gegeben sein.

Die Erstattung der Kosten muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden

4.) Pflegehilfsmittel: 40€ monatlich

Sie haben einen Anspruch auf Versorgung mit so genannten „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“, wie z.B. Einmalhandschuhe und Inkontinenzmaterialien. Die Höhe des monatlichen Betrages, der für diese Leistungen auf Kosten der Pflegeversicherung aufgewendet werden kann, beläuft sich grundsätzlich auf bis zu 40€ pro Monat

5.) Wohnungsumfeld verbessernde Maßnahmen: bis zu 4000€

Die Pflegekassen können Ihnen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes gewähren. Als Beispiel seien hier genannt:

  • technische Hilfsmittel im Haushalt ( z.B. Treppenlift) oder
  • Bauliche Maßnahmen (z.B. Eine Verbreiterung von Türrahmen; Umbau im Badezimmer) g

Die Höhe des Betrages, der für die Leistungen auf Kosten der Pflegeversicherung aufgewendet werden kann, beläuft sich grundsätzlich auf bis zu 4000€ pro Maßnahme.

6.) Häusliche Pflegehilfe / Sachleistung

Die Pflegeversicherung stellt Ihnen einen monatlichen Geldbetrag zur Verfügung, der dafür verwendet werden kann, damit Sie sich

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung und/oder
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen bei einem zugelassenen Pflegedienst “ einkaufen “ können.

Wichtig: Sie können sich diesen Betrag nicht auszahlen lassen! Die Beträge dienen ausschließlich der Bezahlung der Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes und werden deshalb direkt von diesem mit der Pflegeversicherung abgerechnet! Sollten Sie für mehr als dem zur Verfügung gestellten Betrag an Leistungen “ einkaufen „, müssen Sie die hierüber hinaus gehenden Kosten selbst tragen.

Wir, Ihr Pflegedienst  erstellt Ihnen einen Kostenvoranschlag, aus dem Sie ersehen können, zu welchem Betrag Sie monatliche Leistungen erhalten werden.

7.) Verhinderungspflege: 1612€ jährlich

Wenn Sie seit mindestens sechs Monaten durch Angehörige gepflegt werden und diese einmal „verhindert“ sind, z.B. wegen Urlaub, haben Sie einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Die dadurch entstehenden Kosten sind erstattungsfähig bis zu einem Gesamtbetrag von 1612 € pro Kalenderjahr.

Grad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
(1)Pflegeberatung
(2)Entlastung
(3)Wohngruppen
Zuschlag
(4)Pflegemittel
(5)Wohngeld
(6)SachleistungNein689,- EUR1298,- EUR1612,- EUR1995,- EUR
(7)VerhinderungNein