Glückstädter Pflegedienst OHG

Behandlungspflege

Der Begriff der Behandlungspflege wurde in den 60er Jahren in die wissenschaftliche Diskussion in Deutschland eingeführt.

Im Jahr 1989 wurde der Begriff im Rahmen der Einführung des § 37 SGB V des Gesundheitsreformgesetzes – zusammen mit dem Begriff der Grundpflege – in die Sozialgesetzgebung aufgenommen.

Der Teilbereich der Behandlungspflege umfasst medizinische Hilfeleistungen wie z.B. Verbandswechsel, Injektionen, Einreibungen und darf nur von ausgebildeten Altenpflege- und Krankenpflege-Fachkräften erbracht werden.