Der Begriff der Behandlungspflege wurde in den 60er Jahren in die wissenschaftliche Diskussion in Deutschland eingeführt.
Im Jahr 1989 wurde der Begriff im Rahmen der Einführung des § 37 SGB V des Gesundheitsreformgesetzes – zusammen mit dem Begriff der Grundpflege – in die Sozialgesetzgebung aufgenommen.
Der Teilbereich der Behandlungspflege umfasst medizinische Hilfeleistungen wie z.B. Verbandswechsel, Injektionen, Einreibungen und darf nur von ausgebildeten Altenpflege- und Krankenpflege-Fachkräften erbracht werden.