Glückstädter Pflegedienst OHG

Grundpflege

Die Grundpflege umfasst die Unterstützung bei Alltagsaktivitäten. Im Sinne der Pflegeversicherung gehört dazu:

– im Bereich der Körperpflege
1. das Waschen,
2. das Duschen,
3. das Baden,
4. die Zahnpflege,
5. das Kämmen,
6. das Rasieren,
7. die Darm- oder Blasenentleerung

– im Bereich der Ernährung
8. das mundgerechte zubereiten der Nahrung,
9. die Aufnahme der Nahrung

– im Bereich der Mobilität
10. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
11. An- und Auskleiden,
12. Gehen,
13. Stehen,
14. Treppensteigen,
15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung“

(Quelle: „Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ beschlossen im August 2001)